Unsere Arbeit - Von A bis Z
A
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in allen Oelder Kindergärten über das Online-Portal „Beppo“.
Aufnahmekriterien
Aufnahmekriterien Verbund Nord/Süd der Pfarrei St. Johannes
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes auf Grundlage des Rechtsanspruchs setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem, BEPPO. Wenn Sie Ihr/e Kind/er bis spätestens 15.10. anmelden, wird Ihr Kind/werden Ihre Kinder von der Kindertageseinrichtung, der Sie die Priorität 1 gegeben haben, bis zum 01.11. eine verbindliche Zusage oder vorläufige Absage erhalten. Spätestens nach 14 Tagen erhalten diejenigen, die eine vorläufige Absage erhalten haben eine verbindliche Zu- oder Absage. Die Zu- oder Absagen beziehen sich auf das darauffolgende Kindergartenjahr (01.08. – 31.07.). Dieser Stichtag ist kein Ausschlusskriterium für die Aufnahme Ihres Kindes in eine Kindertageseinrichtung. Die Anmeldungen für Kinder, die bis zum 01.11. eine Absage erhalten, werden durch andere von Ihnen ausgewählten Kindertageseinrichtungen mit freien Plätzen weiter bearbeitet. Anmeldungen nach dem 15.10. sind weiterhin möglich. Sollten Sie in keiner Oelder Kindertageseinrichtung ein Platzangebot erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Jugendamt der Stadt Oelde. Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städt. Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt. Die freien Plätze differenzieren sich nach der Altersstruktur der jeweiligen Gruppenform. Vor der Vermittlung eines Platzes muss eine Bedarfsprüfung durchgeführt werden, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Die Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle, der Schulbesuch durch eine Schulbescheinigung. Die folgenden Kriterien gelten jeweils in der angegebenen Reihenfolge (Prioritätenfestlegung), wenn freie Plätze in der jeweiligen Gruppenform in der Einrichtung zur Verfügung stehen.
Für Kinder im ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres:
- Kinder, die in Oelde wohnen, haben Vorrang.
- Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen oder einen nachweislich begründeten Antrag auf Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen beim LWL gestellt haben, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom Sozialen Dienst des Fachdienstes Jugendamt festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Fachdienst Jugendamt.
- Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen, eine Schule bzw. (Fach)-Hochschule besuchen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
- Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang.
- Kinder, deren Eltern Mitarbeitende sind oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Pfarrei ausüben.
- Alter der Kinder. Ältere Kinder haben Vorrang.
Für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht:
- Kinder, die in Oelde wohnen haben Vorrang.
- Kinder, die bereits in der Einrichtung in einer U3-Betreuung sind und die altersbedingt in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit die Kinder sich nicht neu orientieren müssen und bereits im Vorfeld auf den Wechsel vorbereitet werden können (Kennenlernen der Räume, des Personals usw.).
- Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen oder einen nachweislich begründeten Antrag auf Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen beim LWL gestellt haben, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom Sozialen Dienst des Fachdienstes Jugendamt festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Fachdienst Jugendamt.
- Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen, eine Schule bzw. (Fach)-Hochschule besuchen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
- Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang.
- Kinder, deren Eltern Mitarbeitende sind oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Pfarrei ausüben.
- Alter der Kinder. Ältere Kinder haben Vorrang.
Auftrag
Als Kindergarten haben wir einen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Ziel unserer Bildungsarbeit ist es die Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen. Mit unserer Arbeit werden die Kinder z.B. im emotionalen, sozialen, kognitiven und motorischen Bereich begleitet, gefördert und herausgefordert. (Bildungsgrundsätze NRW 2016)
Das Wohlbefinden ist eine Grundvoraussetzung für die gesamte Entwicklung des Kindes. Wir als ErzieherInnen sind Bezugspersonen für die Kinder und begleiten, bestärken und unterstützen sie während der Kindergartenzeit.
B
Beiträge
Die Beiträge für einen Kindergartenplatz richten sich nach der gewünschten Betreuungszeit und dem Familieneinkommen und wird vom Jugendamt der Stadt Oelde erhoben.
Beratung
Erziehungs- und Familienberatung durch unsere Kooperationspartner „Erziehungsberatungsstelle der Diakonie Gütersloh e.V.“ und die „efl-ehe.familien.lebensberatung des Bistums Münster“
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft: Elterncafés und Elternveranstaltungen zu Themen wie „Gesundheit“, „Bewegung“ oder „Erziehung“ mit Unterstützung z.B. durch die fbs (Familienbildungsstätte)
E
Elternmitwirkung
Als familienergänzende und –unterstützende Einrichtung ist uns an einer guten Zusammenarbeit mit allen Eltern gelegen. Wir verstehen uns als Ansprechpartner und sind gemeinsam Begleiter des Kindes in der Entwicklung.
Regelmäßig werden Elternsprechtermine für den Austausch über den Entwicklungsstand des Kindes angeboten. Gleichzeitig ist fast immer Gelegenheit für einen kurzen Austausch in der Bring- und Abholzeit.
Elternmitwirkung bedeutet auch: Teilnahme und Engagement bei Versammlungen, Veranstaltungen und Aktionen.
F
Familienzentrum
Seit 2009 ist der Kindergarten St. Hedwig, im Verbund mit dem Kindergarten St. Joseph, ein anerkanntes „Familienzentrum NRW“ mit Gütesiegel. Im Jahr 2016 erfolgt die Zertifizierung zum Einzelfamilienzentrum
Freispiel: Das Freispiel ist die wertvollste Zeit am Tag!
Kinder (ver)arbeiten im Spiel. Sie lernen, werden kreativ, konzentrieren sich, üben Alltagssituationen, erfahren durch Spielmaterial mathematische und physikalische Grundgesetze, lernen durch soziale Interaktion, den Umgang mit Konflikten, entwickeln Lösungsstrategien, sie bewegen sich und entspannen sich ganz nach Bedarf…… Durch das Material- und Raumangebot können wir die Kinder unterstützen, dass sie im Freispiel vielfältige Erfahrungen sammeln können. Beobachten und Dokumentieren gehört zum Alltag jeder Erzieherin/ jedes Erziehers.
Frühstück
Ein ideales Frühstück für den Kindergarten besteht aus einem Butterbrot, Obst/Rohkost oder Joghurt. Dazu gibt es vom Kindergarten Milch und Mineralwasser. Kuchen und Süßigkeiten verteilen wir zu Anlässen wie Geburtstage, Ausflüge, Maxi-Wünsche oder Feste und sollten etwas Besonderes bleiben.
G
Geburtstage
Natürlich werden Geburtstage gefeiert! Das Geburtstagskind darf einen Gast und etwas Leckeres für die Gruppe mitbringen. Z.B. einen Kuchen, Quark oder Eis.
Gruppen
Insgesamt vier Gruppen sorgen für leben in unserem Haus:
Mäusegruppe: 10 Kinder von 0,4 bis 3 Jahre (Gruppenform II)
Igelgruppe: 20 Kinder von 2-5 Jahre (Gruppenform I)
Löwen- und Bärengruppe: jeweils 25 Kinder von 3-6 Jahre (Gruppenform III).
I
Inklusion/ Integration
(KiBiz §8 und BSHG §39) Seit Januar 2006 gehört die Integrative Erziehung (auch Gemeinsame Erziehung und Inklusion genannt) zu unserer pädagogischen Arbeit. Durch zusätzliche Fachkräfte werden bis zu vier entwicklungsverzögerte, von Behinderung bedrohte und behinderte Kinder bei uns betreut.
Dieses zusätzliche Betreuungsangebot muss für jedes Kind einzeln vom LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe) genehmigt werden. Dazu sind Elterngespräche, ärztliche Gutachten und die Erstellung eines Förderplans notwendig.
Interkulturelle Arbeit
Unser Familienzentrum besuchen Familien verschiedener Nationen und Konfessionen. Die Interkulturelle Erziehung ist kein Projekt. Sie ist ein selbstverständlicher Bestandteil unseres pädagogischen Alltages.
Ziel ist eine Integration fremdsprachiger Familien in unseren Kindergarten und das Erlernen von Achtung vor dem Anderssein.
Frau Elisabeth Beyer-Vicari, Fach- und plusKITA-Kraft unserer Einrichtung, ist qualifizierte Integrationsbegleiterin und Ansprechpartnerin für Fragen rund um dieses Thema.
J
Jugendamt
Die Stadt Oelde verfügt über ein eigenes Jugendamt. Der „Allgemeine soziale Dienst“ (ASD) und der „Fachdienst Jugendamt- Kindertagespflege“ gehören zu unseren Kooperationspartnern. In regelmäßigen Leitungskonferenzen findet ein Austausch zwischen Familienzentrum und Jugendamt statt.
K
Kooperationspartner
- Familienzentrum St. Joseph
- Kindergarten St. Vitus/ Lette
- Fachdienst Jugendamt/ASD
- Fachdienst Jugendamt/ Tagespflege
- Erziehungsberatung der Diakonie
- Efl (Ehe-Familien- und Lebensberatung) Bistum Münster
- Frauen helfen Frauen e.V.
- Fbs (Familienbildungsstätte)
- Vhs (Volkshochschule)
- Fachdienst Integration und Migration/Caritasverband Kreis WAF
- Prävention Verkehrserziehung/Kreispolizei WAF
- Gemeinschaftspraxis Jörg und Dr. L. Schneidewind
- Gesundheitsamt Kreis WAF
- Arbeitskreis Zahngesundheit
M
Maxi-Kinder
Maxi- Kinder sind alle Kinder in ihrem letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung. Alle Maxi- Kinder verbringen das Jahr als „die Großen“ in der Löwen- und Bärengruppe. Das bedeutet, dass für Kinder aus der Igel- und Mäusegruppe ein Wechsel ansteht für dieses Kindergartenjahr. Die Kinder blicken diesem Ereignis oft stolz entgegen. Denn als Maxi- Kind hat z.B. jeder einen Wunsch frei, der im Laufe des Jahres erfüllt wird. Das kann ein Ausflug zum Spielplatz, in den Wald oder in den Park sein, oder Pizza backen, oder ein Besuch zu Hause oder, oder, oder. Dazu erwartet die Maxi- Kinder ein gemeinsamer Ausflug und ein Schlaffest im Kindergarten und verschiedene Aktionen nur für sie z.B. das Fahrradtraining mit der Polizei oder das Kindertraining.
P
plusKITA
Seit August 2014 ist der Kindergarten St. Hedwig eine sog. plusKITA nach KiBiz §16a. Wir erhalten fünf Jahre lang eine finanzielle Förderung, die in Personalstunden umgesetzt werden muss. Frau Elisabeth Beyer-Vicari übernimmt mit 16 Wochenstunden diese Aufgabe. Dazu gehört z.B. die Stärkung von Bildungschancen, der Einbezug von Eltern in die Bildungsarbeit, die Beratung des Personals in der Einrichtung, Ansprechpartnerin für Eltern mit Problemen sein und ggf. Weitervermittlung und Begleitung zu entsprechenden Fachstellen.
P
Präventionsprojekt
Nach dem dreijährigen Projekt „Gemeinsam stark für Kinder“ in Kooperation mit dem „Deutschen Kinderschutzbund“ und dem „Fachdienst gegen sexuellen Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung“ des Caritas Verbandes/Dekanat Ahlen, in dem das Personal intensiv geschult wurde, findet nun jährlich noch das „Kindertraining“ zur Stärkung des Selbstbewusstseins statt. Alle Maxi-Kinder üben in einem 2-tägigen Workshop das NEIN sagen und lernen in Rollenspielen etwas über gute und schlechte Geheimnisse“. Wir wollen so dazu beitragen, dass Ihre Kinder zu selbstsicheren, starken Menschen heranwachsen und nicht in die Suchtfalle geraten oder Opfer von Gewalt werden. Auch sie als Eltern beziehen wir durch einen gemeinsamen Nachmittag in die Thematik mit ein.
R
Raumangebot
Bei uns finden Sie: Vier Gruppenräume mit Nebenraum, Flure und Mittelflur als Spielbereiche, die Flohkiste- ein Nebenraum für Elterncafé, Mittagessen, Elterngespräche, Kleingruppenarbeit, Sprachförderung, zwei Waschräume mit Kindertoiletten, einer Kleinstkindertoilette und separatem Wickelbereich, eine behindertengerechte Kindertoilette, zwei Schlafräume, ein Mehrzweck- und Turnraum, eine Küche, einen Personalraum, ein Büro, Kellerräume, einen Putzmittelraum, einen Materialraum einen Kinderwagenparkplatz
Religiöse Erziehung
Wir sind ein Kindergarten in katholischer Trägerschaft. Das Leben und vermitteln unseres christlichen Glaubens gehört für uns genauso zum Alltag, wie die Interkulturelle Erziehung.
In der Weitergabe von biblischen Geschichten, religiösen Liedern und das feiern von christlichen Festen im Jahreskreis sehen wir eine wichtige Grundlage unserer pädagogischen Arbeit. Auch Kinder und Familien anderer Konfessionen sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
S
Spielplatz
Der Kindergarten verfügt über ein sehr großzügiges, immer wieder erweitertes und umgestaltetes Außengelände. Täglich, möglichst bei jedem Wetter, bieten wir die Gelegenheit dort zu klettern, zu laufen, zu buddeln, sich einfach frei zu bewegen und Sauerstoff zu tanken.
Sprachförderung
Seit dem Kindergartenjahr 2016/17 gilt in allen Kindergärten in NRW die „Alltagsintegrierte Sprachförderung“,KiBiz§13c.
Das Team wurde/ wird hierzu umfangreich geschult.